Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Sputnik GmbH
§ 1 Geltungsbereich, Form
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Sputnik GmbH, Hafenweg 9, 48155 Münster, (nachfolgend Agentur) und ihren Kundinnen und Kunden (Kundinnen und Kunden werden nachfolgend zwecks Vereinfachung einheitlich als „Kunde“ bezeichnet). Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Diese AGB gelten insbesondere für Dienst- und Werkverträge zwischen der Agentur und dem Kunden.
- Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Agentur diesen vor Beauftragung ausdrücklich und in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Beauftragung auf seine AGB verweist und die Agentur dem nicht ausdrücklich widerspricht.
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B Fristsetzungen, Kündigung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit im Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
- Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Vertragsschluss, Pflichten der Agentur
- Die Angebote der Agentur sind verbindlich und haben – sofern nicht anders im Angebot ausgewiesen – eine Gültigkeit von 14 Tagen.
- Die Annahme durch den Kunden muss in Schrift- oder Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) erklärt werden.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch die Agentur maßgebend.
- Soweit nicht anders vereinbart, werden alle Leistungen gemäß der im Angebot aufgeführten oder der zu Beginn der Zusammenarbeit festgelegten Positionen erbracht. Zusätzliche Leistungen müssen gesondert vereinbart werden.
- Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere die Durchführung von Kennzeichenrecherchen, deren Auswertung, eine Prüfung möglicher Kollisionen mit vorbestehenden gewerblichen Schutzrechten sowie eine wettbewerbsrechtliche oder urheberrechtliche Prüfung, ist ausnahmslos nicht Teil der Leistungen der Agentur.
- Termine- oder Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von den Parteien ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet oder bestätigt werden. Ansonsten handelt es sich um unverbindliche Zieltermine.
§ 3 Präsentationen und Pitches
- Soweit die Agentur dem Kunden vor einer entsprechenden Beauftragung Entwürfe, Konzepte und Gestaltungen auf eigene Initiative oder im Rahmen von Pitches, Präsentationen oder vergleichbaren Formaten (nachfolgend „Präsentationen“) vorstellt, dient dies allein der Geschäftsanbahnung.
- Die Agentur überträgt dem Kunden kein Eigentum an ihm im Rahmen solcher Präsentationen ausgehändigten Unterlagen, Mustern etc. An den in Präsentationen oder Unterlagen enthaltenen bzw. verkörperten schutzfähigen Inhalten (etwa Werken, Claims, Marken, Designs, Konzepte, Strategien) räumt die Agentur dem Kunden nur die zum Zwecke der Prüfung einer Beauftragung der Agentur unbedingt erforderlichen, einfachen und auf die Dauer der Prüfung, maximal drei Monate nach Präsentation bzw. Überlassung, beschränkten Nutzungsrechte ein. Der Kunde wird die in Präsentationen vorgestellten Entwürfe, Konzepte und Gestaltungen ohne Zustimmung der Agentur nicht zu anderen Zwecken als der Prüfung einer Beauftragung der Agentur – insbesondere nicht als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials – verwenden und nicht an Dritte weitergeben. Entscheidet sich der Kunde gegen eine entsprechende Beauftragung der Agentur oder beauftragt er die Agentur nicht spätestens nach Ablauf der o. g. Frist, wird er auf Anforderung der Agentur sämtliche in seinem Besitz befindlichen Kopien löschen.
§ 4 Auftragsausführung
- Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen der erteilten Aufträge, Leistungen durch beauftragte Drittunternehmen, sonstige Dritte oder mittels geeigneter Technologien ausführen zu lassen.
- Bei der Durchführung ihrer Tätigkeit ist die Agentur in der Wahl des Leistungsorts und der Einteilung der Arbeitszeit grundsätzlich frei und nicht etwaigen Weisungen des Kunden unterworfen. Erfordert die Tätigkeit die Anwesenheit an einem bestimmten Ort, wird die Agentur dort ihre Leistungen erbringen.
- Die Kernarbeitszeit der Agentur ist Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr. In dieser Zeit ist die Erreichbarkeit per Telefon und E-Mail gewährleistet. Die Erbringung von Leistungen außerhalb der Kernarbeitszeit (bspw. während des Wochenendes oder bei Abendveranstaltungen) erfolgt erst nach Anweisung durch den Kunden, ist durch die Agentur zu bestätigen und wird gesondert fakturiert.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde wird die Agentur bei der Erbringung ihrer vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, sämtliche notwendigen Informationen, Unterlagen, und Daten / Dateien rechtzeitig bzw. im vereinbarten Zeitraum sowie in der jeweils vereinbarten Form und Qualität zur Verfügung zu stellen. Soweit dies durch den Kunden nicht erfolgt, wird ein etwaiger, dadurch der Agentur entstehender Mehraufwand gesondert berechnet.
- Weiter verpflichtet sich der Kunde, den Mitarbeitenden der Agentur zu seinen Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen zu ermöglichen.
- Der Kunde stellt sicher, dass die der Agentur überlassenen Informationen, Unterlagen, und Daten / Dateien frei von Rechten Dritter sind und deren Nutzung nicht gegen geltendes Recht verstößt. Sollte die Agentur aufgrund solcher Inhalte von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde die Agentur von diesen Ansprüchen einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei.
- Können Leistungen nicht erbracht werden, weil Störungen im Betrieb des Kunden auftreten, ist dieser verpflichtet, die Störungen zu beseitigen. Der Kunde hat die Agentur vor oder beim Auftreten von Störungen rechtzeitig zu benachrichtigen, um eine vertragsgemäße Leistungserbringung zu ermöglichen.
- Der Kunde benennt gegenüber der Agentur eine fachliche Ansprechperson, welche als bevollmächtigt gilt, verbindliche Willenserklärungen für den Kunden abzugeben und solche der Agentur entgegenzunehmen. Einen Wechsel dieser Ansprechperson wird der Kunde der Agentur unverzüglich anzeigen.
- Der Kunde benennt gegenüber der Agentur gegebenenfalls eine weitere fachliche Ansprechperson, welche als bevollmächtigt gilt, der Agentur verbindliche Informationen, Änderungen, Freigaben zu den Leistungen und Produkten der Agentur zu geben (siehe §9 Abnahme). Einen Wechsel dieser Ansprechperson wird der Kunde der Agentur unverzüglich anzeigen.
§ 6 Freigabe der Texte / Layouts durch den Kunden
- Alle von der Agentur erstellten oder überarbeiteten Texte und Layouts sind von dem Kunden zu prüfen und abzuzeichnen. Mit dieser Prüfung und Abzeichnung übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
- Die Agentur haftet nicht für die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrags gelieferten Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbsrechts ist nicht Gegenstand vertraglicher Pflichten der Agentur.
§ 7 Zahlungsbedingungen
- Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die vertraglich vereinbarten Preise, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich zuzüglich erforderlicher Aufwendungen, Auslagen sowie Fremd- und Reisekosten; diese Kosten werden gesondert berechnet.
- Vorab vereinbarte Leistungen, die durch den Kunden entgegen der vertraglichen Vereinbarung nicht abgerufen werden, werden nicht rückvergütet.
- Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung unmittelbar nach Abschluss des Kalendermonats, in dem die jeweiligen Leistungen erbracht werden.
- Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, fällig und ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zu zahlen. Die Agentur ist jederzeit berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt die Agentur spätestens mit dem Abschluss des Vertrages.
- Mit Ablauf vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzuges zum jeweils geltenden, gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Agentur behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
- Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dies gilt nicht, wenn die wechselseitigen Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrühren. In diesem Fall stehen dem Kunden Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte uneingeschränkt zu.
§ 8 Kündigung
- Soweit der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird, sind die Agentur und der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen.
- Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Jedwede Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 9 Abnahme
- Erbringt die Agentur abnahmefähige Leistungen, ist der Kunde verpflichtet, die Leistungen unverzüglich nach Fertigstellung abzunehmen. Als abgenommen gelten die Leistungen auch dann, wenn die Agentur dem Kunden nach Fertigstellung der Leistungen eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
- Die Agentur verpflichtet sich zu zwei Korrekturschleifen an abnahmefähigen Leistungen. Jede weitere Korrektur ist gesondert zu vergüten.
§ 10 Gewährleistung
Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten bei Werkverträgen die gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen dabei nur nach Maßgabe des nachstehenden § 11.
§ 11 Sonstige Haftung
- Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die Agentur bei einer Verletzung von vertraglichen oder außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Auf Schadensersatz haftet die Agentur – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten), nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der Agentur jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
- Die sich aus vorstehendem Abs. (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden die Agentur nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
§ 12 Nutzungsrechte und Eigentum
- Der Kunde erwirbt nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches Nutzungsrecht, um die Arbeiten und Leistungen der Agentur in dem vertraglich vereinbarten Umfang zu den vertraglich vereinbarten Zwecken und für die Laufzeit dieses Vertrages bzw. für eine ausdrücklich vereinbarte Dauer und räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bzw. gemäß dem Vertragszweck beschränkt, zu verwenden.
- Ausgenommen sind davon die Nutzungsrechte von Presseverteilern. Sie verbleiben jederzeit bei der Agentur. Die Agentur gibt aufgrund der Schutzrechte Dritter keine personenbezogenen Daten aus Presseverteilern wie Kontaktdaten (Name, E-Mail, Adresse, Telefonnummer) weiter.
- Sofern nicht anders vereinbart, schuldet die Agentur bei Gestaltungsarbeiten für den vereinbarten Einsatzzweck geeignete, geschlossene, nicht editierbare Formate.
- Jede über § 12 (1) hinausgehende Nutzung, insbesondere jedwede Bearbeitung und Änderung, bedarf der vorherigen ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung durch die Agentur.
- Die Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
- Der Kunde verpflichtet sich, stets die Agentur als Urheber der Leistung an geeigneter Stelle wie folgt zu benennen: „Copyright Sputnik GmbH“. Die Agentur ist insoweit berechtigt, nach Absprache mit dem Kunden einen Urhebervermerk in marktüblicher Form und Gestaltung auf dem Leistungsergebnis anzubringen.
§ 13 Referenzwerbung
Die Agentur ist – auch nach der Übertragung der Nutzungsrechte auf den Kunden – berechtigt, Logo und Kundenname sowie eine Kopie des Leistungsergebnisses für Archivzwecke zu behalten und diese als Referenzprojekt inklusive einer allgemeinen Arbeitsbeschreibung auch über die Dauer der vertraglichen Zusammenarbeit unter Angabe des Kunden gegenüber Dritten zu benennen.
§ 14 Geheimhaltung
- Die Parteien verpflichten sich hiermit gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen oder übermittelten Informationen und Unterlagen der anderen Vertragspartei, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind, streng vertraulich zu behandeln.
- Soweit die Agentur gem. § 14 (1) gegenüber dem Kunden zur Geheimhaltung verpflichtet ist und zur Vertragsausführung Mitarbeiter und / oder Dritte heranzieht, wird sie auch diese entsprechend zur Geheimhaltung verpflichten.
- Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus, bis zu dem Zeitpunkt, in dem das Geheimnis offenkundig wird oder aus anderen Gründen kein Geheimnis mehr ist.
- Unberührt von der Geheimhaltungspflicht bleibt das Recht der Agentur, Name und Logo des Kunden als Referenz zu nutzen gem. vorstehendem § 13.
§ 15 Rechtswahl, Gerichtsstand
- Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen der Agentur und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der Agentur in Münster, Westfalen. Die Agentur ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Stand: Juni 2023