Veröffentlicht am: 1. Oktober 2014Von: Kategorien: Journalismus, PR

Philipp Rösler dürfte am Morgen des 10. Septembers 2013 nicht schlecht gestaunt haben. Zuvor hatte er in seiner damaligen Funktion als Bundeswirtschaftsminister der TAZ ein Interview gegeben. Doch obwohl seine ministeriale Pressestelle das Interview nicht autorisierte, druckte die Berliner Tageszeitung das Interview ab – allerdings ohne die Antworten Röslers und nur mit den Fragen. Eine Diskussion quer durch die Medienlandschaft entbrannte über die hierzulande gängige Autorisierungspraxis.

Die deutsche Autorisierungspraxis

Warum aber autorisieren, was bereits gesagt wurde – zumal es keinerlei Vorschrift zu einer Autorisierung gibt? Weil geführte Interviews teilweise erheblich in Aufbau und Länge von den verschriftlichten Interviews abweichen. Redakteure dürfen die Chronologie im Sinne der Dramaturgie durchbrechen. Redakteure dürfen Aussagen zuspitzen. Redakteure dürfen ganze Fragen und auch die Antworten im Sinne eines roten Fadens streichen. Einzig die Wahrhaftigkeit der Aussagen muss stimmen. Weil sich die eigens deutsche Autorisierungspraxis auf das Persönlichkeits- und Urheberrecht bezieht, gelten Fragen als geistiges Eigentum des Redakteurs – übrigens auch der Vorspann – und die Antworten als geistiges Eigentum des Interviewten. Da es aber kein Recht auf Autorisierung gibt, gilt: Wer in ein Interview einwilligt, zeigt konkludent, dass er mit einem Abdruck eines Interviews einverstanden ist, soweit dem Interviewten klar ist, dass das geführte Interview auch als Frage-Antwort-Interview gedruckt wird. Wer allerdings eine Autorisierung wünscht, muss dies vor dem Abdruck dem Journalisten gegenüber klar formulieren.

Wer Dinge nicht veröffentlicht sehen will, sollte sie während des Interviews erst gar nicht sagen.

Interviews aus PR-Sicht

Nicht nur deshalb ist der Autorisierungsprozess eines Interviews vor allem aus PR-Sicht ein ständiger Balanceakt zwischen den Interessen der Beteiligten. Einerseits sollen die Botschaften der Kunden in gutem Licht erscheinen. Durch das Spiel zwischen Frage und Antwort verleihen Interviews dem Befragten ein enormes Gewicht – zumal Interviews vielfach als herausgehobene Stilform ausgezeichnet sind. Andererseits will man auch die Redaktionen nicht vergrätzen. Besonders bei der Streichung unliebsamer, aber im Interview gefallener Äußerungen wittern Journalisten nicht zu Unrecht Zensur. Bei Missfallen eines Interviews oder ganzer Passagen dieses ganz zu kippen, birgt so große Gefahren für die öffentliche Reputation eines Kunden. Vor allem für medienunerfahrene mittelständische Unternehmen, für die solche Wort-Laut-Interviews eine echte Chance sind, stellt die Autorisierung eine große Herausforderung dar.

Dies zeigt viel Dramatik, die Realität sieht oftmals aber viel unspektakulärer aus: Vor allem die Fachredaktionen, mit denen Mittelständler in den meisten Fällen in Kontakt kommen, nehmen in Anspruch, die Sachverhalte mittels der Autorisierung auf die Richtigkeit prüfen zu lassen. Dabei stehen vor allem fachliche Sachverhalte im Fokus.

Bei der Autorisierung gilt es, einige Regeln zu beachten:

  1. Die oberste Regel lautet: Solange eine abgedruckte Äußerung nicht grundsätzlich dem Unternehmen oder dem Ansehen des Firmen-Chefs schadet, Maß halten bei der Autorisierung!
  2. Die Finger sollten Unternehmen tunlichst von den Fragen lassen. Das ist Hoheitsgebiet der Redaktion. Nur in ganz großen Ausnahmen sollten Unternehmen versuchen, mit viel Fingerspitzengefühl auf die Fragen einzuwirken. Teilweise senden Redaktionen die Fragen auch gar nicht mit, sondern legen nur die Antworten zur Autorisierung vor. Auch dies ist aus Sicht der Redaktion statthaft.
  3. Maß halten gilt auch bei den Antworten: Die Redaktion hat das Recht, wenn die Antworten aus ihrer Sicht zu geglättet sind, ein Interview ganz zurückzuziehen und nicht abzudrucken. Wie im Fall Röslers kann sie aber auch die Fragen ausschließlich abdrucken – oder gar den gesamten Vorgang samt Autorisierungsprozess in einer Textform ohne Zitate veröffentlichen. Die große Gefahr dahinter: Das Unternehmen könnte als Zensor dastehen.

Stehen dahinter Sachverhalte, die im Interview gefallen waren, allerdings der Autorisierung zum Opfer gefallen sind, werden Unternehmen auch vor Gericht wenig Chancen haben. Ein Aufnahmegerät, das in der Regel mitläuft oder auch die Aufzeichnungen des Journalisten gelten als Beweismittel.

Exklusivität der Informationen

Soweit sollte es erst gar nicht kommen: Wenn sich Interviewer und Interviewte als Partner verstehen, sollte man während der Autorisierung auch die Interessen des anderen berücksichtigen. Redakteure haben beispielsweise immer den Anspruch, ihren Lesern Exklusivität zu bieten. Wer Dinge nicht veröffentlicht sehen will, sollte sie während des Interviews erst gar nicht sagen. Das wiederum ist Teil einer guten Vorbereitung. Sollte dennoch etwas gefallen sein, was noch gar nicht für die Öffentlichkeit zum Abdrucktermin des Interviews vorgesehen war, kann vielleicht doch noch darauf hingewirkt werden, die Stelle zu streichen. Dann sollte der Interviewer aber einen Anspruch auf Exklusivität zum gewünschten Zeitpunkt erhalten…10 Tipps für eine gute Pressemitteilung

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zum Autor

Tobias Patzkowsky

Tobias Patzkowsky ist PR-Manager bei Sputnik. Schwerpunktmäßig betreut er Industrieunternehmen bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Nach langjähriger freier Mitarbeit bei regionalen Tageszeitungen und Studium in Münster absolvierte er ein Volontariat bei der WAZ-Gruppe (heute Funke-Medien-Gruppe). 2012 wechselte er nach Stationen bei regionalen Tageszeitungen zu Sputnik.