Öffentliche Institutionen und Organisationen stellen bei der Vergabe ihrer Aufträge eine Vielzahl von Anforderungen an ihre Dienstleister. Neben der fachlichen Eignung geht es dabei in erster Linie um die Leistungsfähigkeit und Verlässlichkeit des möglichen Auftragnehmers. Der Agentur Sputnik wurde nun in einem amtlichen Verfahren die Eignung für öffentliche Aufträge bescheinigt.
Eine entsprechende Zertifizierung erhielt die PR-Agentur aus Münster in der vergangenen Woche von der IHK Mittlerer Niederrhein, welche in Nordrhein-Westfalen für die individuellen Prüfungen zuständig ist. „Wir freuen uns sehr über das Zertifikat! Damit haben wir einen glaubwürdigen Qualitätsnachweis nicht nur für öffentliche Aufträge, sondern auch für unsere Kunden aus der Wirtschaft“, sagt Maik Porsch, Geschäftsführer der Sputnik GmbH. Verbunden ist die Zertifizierung mit einem Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ). Darin werden neben den zentralen Leistungsbereichen auch die erforderlichen Eignungsnachweise von Sputnik ausgewiesen.
Eintrag als Eignungsnachweis für alle EU-Vergaben
Für die Zertifizierung musste Sputnik diverse Dokumente und Bescheinigungen einreichen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Nachweis der Haftpflichtversicherung, Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und Finanzamt. Zudem musste Sputnik eine Reihe von überprüfbaren Referenzen vorlegen sowie die Entwicklung des Umsatzes und der Mitarbeiterzahl in den vergangenen Jahren dokumentieren.
Das AVPQ ist über eine Online-Datenbank einsehbar. Der öffentliche Teil umfasst die Grunddaten des Unternehmens. Die einzelnen Nachweise der Unternehmen sind nur nach Eingabe der entsprechenden Codes für die öffentlichen Auftraggeber sichtbar. Der Eintrag gilt als Eignungsnachweis, zunächst für alle EU-Vergaben, aber auch für den nationalen Bereich ist eine verpflichtende Akzeptanz vorgesehen. Öffentliche Auftraggeber haben damit eine weitgehende Gewissheit, dass eingetragene Unternehmen geeignet sind und keine Ausschlussgründe vorliegen.